Online Terminvergabe
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin den ausgefüllten Anamnesebogen mit.
Kostenübernahme der Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine ärztliche Verordnung („Empfehlung für Osteopathie“) vorgelegt wird und die Behandlung von einem qualifizierten Therapeuten mit entsprechender Ausbildung durchgeführt wird.
Die Höhe der Erstattung sowie die Anzahl der bezuschussten Sitzungen pro Jahr sind je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten häufig ganz oder teilweise – abhängig vom gewählten Tarif.
Bitte informieren Sie sich VORAB direkt bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch eine Rechnung nach der üblichen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
DAGOT e.V.
Ich bin Mitglied im Berufsverband Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Osteopathische Therapie.